Zum Inhalt springen

Ihr Recht auf die vereinbarte Rente.

Ihre Rechtsanwälte für Rentenversicherung in Berlin

Wir vertreten Versicherungsnehmer bei Streitigkeiten rund um private Renten- und Riester-Versicherungen – insbesondere bei gekürzten Renten, geänderten Rentenfaktoren und unzulässigen Vertragsänderungen.

Riester-Rente – Zurich darf Rentenfaktor nicht kürzen

Ein Versicherungsnehmer der Zurich-Rentenversicherung hat sich mit der Hilfe unserer Kanzlei erfolgreich gegen eine Reduzierung seiner zukünftigen Riester-Rente zur Wehr gesetzt. Der Versicherer hatte einseitig den Rentenfaktor herabgesetzt. Die einseitige Herabsetzung des Rentenfaktors ist unzulässig.
Der Versicherer darf die monatliche Rente nicht mittels der Herabsetzung des Rentenfaktors ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers kürzen. Ein weiterer bedeutsamer Fall gegen Allianz steht noch aus.
Auch weitere Versicherer können betroffen sein.
Froschperspektive auf eine kreisförmige, graue Betonfassade mit quadratischen Öffnungen vor strahlend blauem Himmel.

Riester-Rente – Versicherer darf Rentenfaktor nicht kürzen

Der Bundesgerichtshof hat die seit Jahren vertretene Auffassung von PWP mit seinem Urteil vom 10.12.2025, Az. IV ZR 34/25 bestätigt. Eine von vielen Rentenversicherern verwendete Klausel, die eine einseitige Herabsetzung des Rentenfaktors ermöglicht, ist unwirksam.
Nahaufnahme eines aufgeschlagenen Buches mit Fokus auf die Bindung und die geschwungenen Seiten vor hellem Hintergrund.
Diese Rechtsauffassung hat PWP bereits in zahlreichen Verfahren in den vergangenen Jahren vertreten. Die Entscheidungen aus Berlin, Köln und Stuttgart wurden vom Bundesgerichtshof nun inhaltlich bestätigt. Die Klausel benachteiligt Versicherungsnehmer unangemessen, da der Versicherer die monatliche Rente nicht ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers durch eine Herabsetzung des Rentenfaktors kürzen darf.
Unter anderem wurden entsprechende oder vergleichbare Klauseln von der Allianz Rentenversicherung und der Zurich Rentenversicherung verwendet. Von der Entscheidung dürften zahlreiche Versicherungsnehmer und Verträge in Deutschland betroffen sein.