Ihr Versicherer sagt nein.
Das ist noch keine Entscheidung.
Ihre Rechtsanwälte für Versicherungsrecht in Berlin
Fachanwalt und Rechtsanwalt für Versicherungsrecht
Sehr geehrte Frau …,
nach Prüfung der uns vorliegenden Unterlagen müssen wir Ihnen mitteilen, dass eine Leistungspflicht nicht besteht.
Was unsere Rechtsanwälte für Versicherungsrecht für Sie tun
Wir kennen die Argumente der Gegenseite. Wir haben sie jahrelang selbst geschrieben.
- Prüfung Ihrer Police, der Bedingungen und des Ablehnungsschreibens
- Klare Einschätzung der Erfolgsaussichten — auch wenn sie schlecht sind
- Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir
- Verständliche Sprache statt Bedingungsdeutsch
- Vertretung vor allen Instanzen bis zum Bundesgerichtshof
Diese Versicherungen betreuen wir
Berufsunfähigkeitsversicherung
Private Kranken— & Krankentagegeldversicherung
Private Renten— & Lebensversicherung
Private Unfallversicherung
Haftpflichtversicherung
Wohngebäude, Hausrat & Sachschaden
Rechtsschutzversicherung
Streit um den Vertrag selbst
Schließfachversicherung
Vom Ablehnungsschreiben zur Entscheidung
Rechtsanwalt für Versicherungsrecht in Ihrer Nähe
Fragen und Antworten
Eine Ablehnung ist eine Rechtsauffassung, kein Urteil. Sie können ihr widersprechen — und in vielen Fällen lohnt sich das, weil die Begründungen nach immer wiederkehrenden Mustern aufgebaut sind.
Typische Ablehnungsgründe. Der Versicherer bestreitet, dass Sie zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sind. Oder er verweist Sie auf eine andere Tätigkeit. Oder er beruft sich auf Angaben im Antrag, die Sie angeblich unvollständig gemacht haben, und erklärt Rücktritt oder Anfechtung.
Worauf es ankommt. Maßgeblich ist Ihr zuletzt konkret ausgeübter Beruf in seiner tatsächlichen Ausgestaltung — nicht das Berufsbild aus dem Lehrbuch. Genau hier entscheidet sich sehr oft der Fall, und genau hier sind die Anträge der Versicherungsnehmer häufig zu ungenau.
Nächster Schritt. Schicken Sie uns Antrag, Bedingungen, Leistungsantrag und Ablehnung. Unterschreiben Sie vorher keine Vergleichsangebote und keine Abfindungserklärung.
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Am schnellsten geht es mit Unterlagen.
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