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Ihr Versicherer sagt nein.
Das ist noch keine Entscheidung.

Ihre Rechtsanwälte für Versicherungsrecht in Berlin

Fachanwalt und Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Wir vertreten Versicherungsnehmer gegenüber ihrem privaten Versicherer — von der Berufsunfähigkeit über den Großschaden bis zur gekürzten Rente. Bundesweit, wenn nötig bis zum Bundesgerichtshof.
IHRE VERSICHERUNGSCHADEN-NR. …

Sehr geehrte Frau …,

nach Prüfung der uns vorliegenden Unterlagen müssen wir Ihnen mitteilen, dass eine Leistungspflicht nicht besteht.

LASSEN SIE DAS PRÜFEN.
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Fachanwälte für Versicherungsrecht
BGH
Grundsatzurteile erstritten
Bundesweit
Vertretung vor allen Instanzen
Bundesweit
Paderborner Straße 2
Warten Sie nicht ab – jede Woche kann Ihren Anspruch kosten.
Im Versicherungsrecht laufen Fristen, die in keinem Ablehnungsschreiben stehen. Schicken Sie uns das Schreiben: Wir sagen Ihnen, ob eine Frist läuft und ob sich der Widerspruch lohnt — ehrlich, auch wenn die Antwort Nein lautet.

Was unsere Rechtsanwälte für Versicherungsrecht für Sie tun

Wir kennen die Argumente der Gegenseite. Wir haben sie jahrelang selbst geschrieben.

Versicherungsrecht ist bei PWP kein Nebengebiet, sondern der Kern der Kanzlei. Wir beraten und vertreten in allen Sparten des Versicherungsrechts — gegenüber dem Versicherer, im Regulierungsverfahren und vor Gericht in allen Instanzen.
Weil wir seit Jahren auch auf der anderen Seite des Tisches arbeiten und Versicherer vertreten, wissen wir sehr genau, wie in einer Schadenabteilung entschieden wird: welche Prüfschritte üblich sind, welche Ablehnungsgründe belastbar sind — und welche nur der Verhandlung dienen.
Diesen Blick nutzen wir für Sie. Mehrere unserer Verfahren haben die Rechtsprechung verändert: Zur unwirksamen Herabsetzung des Krankentagegeldes und zur einseitigen Kürzung des Rentenfaktors in Riester— und Rürup— Verträgen haben wir Grundsatzurteile bis zum Bundesgerichtshof geführt.
Nahaufnahme von zwei Geschäftsleuten im Anzug, die sich über einem Schreibtisch die Hände schütteln.
  • Prüfung Ihrer Police, der Bedingungen und des Ablehnungsschreibens
  • Klare Einschätzung der Erfolgsaussichten — auch wenn sie schlecht sind
  • Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir
  • Verständliche Sprache statt Bedingungsdeutsch
  • Vertretung vor allen Instanzen bis zum Bundesgerichtshof

Diese Versicherungen betreuen wir

Wir arbeiten am Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem privaten Versicherer Berufsunfähigkeit, Haftpflicht, Unfall, Kranken— und Rentenversicherung, Hausrat und Wohngebäude. Wir kennen die Bedingungswerke der gängigen Anbieter und wissen, an welcher Klausel sich Ihr Fall entscheidet.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Abgelehnte Leistungsanträge, Streit über den 50% Grad, abstrakte und konkrete Verweisung, Rücktritt wegen angeblicher Anzeigepflichtverletzung, Leistungseinstellung im Nachprüfungsverfahren.

Private Kranken— & Krankentagegeldversicherung

Nicht erstattete Behandlungskosten, Streit über medizinische Notwendigkeit, Herabsetzung des Krankentagegeldes bei sinkendem Einkommen, Beitragsanpassungen.

Private Renten— & Lebensversicherung

Einseitig gekürzte Rentenfaktoren, zu niedrig berechnete Ablaufleistungen und Rückkaufswerte, Überschussbeteiligung, Streit um Bezugsrechte und Kündigung.

Private Unfallversicherung

Invaliditätsleistung und Gliedertaxe, Streit über den Mitwirkungsanteil von Vorerkrankungen, versäumte Fristen zur ärztlichen Feststellung, gekürzte Invaliditätsgrade.

Haftpflichtversicherung

Privat—, Betriebs—, Berufs- und D&O-Haftpflicht: Durchsetzung des Deckungsschutzes, Abwehr unberechtigter Ansprüche durch den Versicherer, Streit über Ausschlüsse.

Wohngebäude, Hausrat & Sachschaden

Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl — bis zum Großschaden. Vorwurf der groben Fahrlässigkeit, Obliegenheitsverletzung, Unterversicherung, Sachverständigenverfahren.

Rechtsschutzversicherung

Verweigerte Deckungszusage, Streit über Rechtsschutzfall und Wartezeit, Stichentscheid und Schiedsgutachterverfahren.

Streit um den Vertrag selbst

Rücktritt und Anfechtung wegen vorvertraglicher Anzeigepflicht, Prämienanpassungen, Kündigung durch den Versicherer, Widerruf und Widerspruch.

Schließfachversicherung

Verlust oder Beschädigung von Wertsachen im Bankschließfach, Streit über Versicherungsschutz und Entschädigungshöhe sowie abgelehnte oder gekürzte Leistungen.

Vom Ablehnungsschreiben zur Entscheidung

01
01 – Unterlagen

Sie schicken uns, was Sie haben

Police, Versicherungsbedingungen, Schriftwechsel und das Ablehnungsschreiben. Fehlt etwas, fordern wir es beim Versicherer an.
02
02 – Einschätzung

Erfolgsaussichten und Kosten

Sie erhalten eine klare Einschätzung, welche Ansprüche bestehen und was die Durchsetzung kostet. Bestehende Rechtsschutzdeckung fragen wir für Sie an.
03
03 – Außergerichtlich

Erst verhandeln

Viele Fälle enden mit einer Nachregulierung, ohne dass ein Gericht entscheiden muss – vorausgesetzt, die Argumentation sitzt von Anfang an.
04
04 – Gerichtlich

Wenn nötig: klagen

Wir führen Verfahren vor allen Instanzen. Wo eine Rechtsfrage ungeklärt ist, gehen wir sie bis zum Bundesgerichtshof an.

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht in Ihrer Nähe

Unsere Kanzlei sitzt in Berlin—Wilmersdorf, wenige Minuten vom Kurfürstendamm. Mandate übernehmen wir bundesweit — auch, wenn Sie nicht in Berlin wohnen.
Paderborner Straße 2, 10709 Berlin (Wilmersdorf). Nächste Stationen: U Konstanzer Straße und U Adenauerplatz. Persönliche Termine nach Vereinbarung.
Versicherungsrechtliche Verfahren laufen weitgehend schriftlich. Wir vertreten Mandanten vor Gerichten im gesamten Bundesgebiet, unabhängig von deren Wohnort.
Erstgespräch, Unterlagenprüfung und Rückfragen erledigen wir digital. Ein Besuch in der Kanzlei ist in den meisten Fällen nicht erforderlich.
Police, Bedingungen und Schriftwechsel können Sie uns über unser Mandantenportal und die Webakte datenschutzkonform übermitteln.

Unsicher, ob sich der Streit lohnt?

Schreiben Sie uns kurz, worum es geht, oder rufen Sie an. Wir sagen Ihnen, ob wir Ansatzpunkte sehen – und wenn nicht, auch das.

Fragen und Antworten

Eine Ablehnung ist eine Rechtsauffassung, kein Urteil. Sie können ihr widersprechen — und in vielen Fällen lohnt sich das, weil die Begründungen nach immer wiederkehrenden Mustern aufgebaut sind.

Typische Ablehnungsgründe. Der Versicherer bestreitet, dass Sie zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sind. Oder er verweist Sie auf eine andere Tätigkeit. Oder er beruft sich auf Angaben im Antrag, die Sie angeblich unvollständig gemacht haben, und erklärt Rücktritt oder Anfechtung.

Worauf es ankommt. Maßgeblich ist Ihr zuletzt konkret ausgeübter Beruf in seiner tatsächlichen Ausgestaltung — nicht das Berufsbild aus dem Lehrbuch. Genau hier entscheidet sich sehr oft der Fall, und genau hier sind die Anträge der Versicherungsnehmer häufig zu ungenau.

Nächster Schritt. Schicken Sie uns Antrag, Bedingungen, Leistungsantrag und Ablehnung. Unterschreiben Sie vorher keine Vergleichsangebote und keine Abfindungserklärung.

Sie wissen von Anfang an, wer Ihre Akte führt.

Ihre Rechtsanwälte für Versicherungsrecht

Dr. Dominik Klimke
Dr. Dominik Klimke
  • Rechtsanwalt
  • Privatdozent
  • Dozent an der Freien Universität Berlin
  • Partner
Dr. Knut Pilz
Dr. Knut Pilz
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Versicherungsrecht
  • Dozent im Fachanwaltslehrgang für Versicherungsrecht
  • Partner
Sven Rissmann
Sven Rissmann
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Versicherungsrecht
  • Partner
Cornelia  Seibeld
Cornelia Seibeld
  • Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau‒ und Architektenrecht
  • Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht theoretischer Teil erfolgreich absolviert
  • Partnerin
Marc  Wesser
Marc Wesser
  • Mediator
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Zertifizierter Berater für Kündigungsschutzrecht (VdAA)
  • Partner
Philipp Franck
Philipp Franck
  • Rechtsanwalt
Kathrein Knetsch
Kathrein Knetsch
  • Rechtsanwältin
  • Fachanwältin für Versicherungsrecht
  • Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Cornelius Kotowski
Cornelius Kotowski
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Versicherungsrecht
Leonie Röller
Leonie Röller
  • Rechtsanwältin
  • Zertifizierte Mediatorin
Julian  Schäfer
Julian Schäfer
  • Rechtsanwalt
Anwalt im Anzug arbeitet am Laptop im Büro mit Blick auf den Berliner Fernsehturm und eine Justitia-Statue.
Bildhinweis: KI—generierte Illustration
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Schildern Sie uns Ihren Fall

Wir beraten Sie auch auf Englisch, Polnisch und Russisch.
Ein Richterhammer aus Holz auf einem weißen Tisch vor einer Person im Anzug, die eine Hand auf ein Buch legt.
Bildhinweis: KI—generierte Illustration

Am schnellsten geht es mit Unterlagen.

Schicken Sie das Ablehnungsschreiben und Ihre Versicherungsbedingungen gleich mit — dann können wir sofort einschätzen, worum es geht.
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