Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart erklärt Beitragsanpassungen der AXA für inhaltlich unwirksam

Mit seinem Urteil vom 15. Juli 2021 (AZ: 7 U 237/18) bestätigt das OLG Stuttgart die von PWP in allen Verfahren vorgetragene Argumentation. Die Beitragsanpassungen der Axa Krankenversicherung AG waren nicht nur nicht ausreichend begründet, sondern auch inhaltlich fehlerhaft. Sie sind daher auch für die Zukunft unwirksam. Der Kläger erhält daher zu viel gezahlte Beiträge aus der Vergangenheit zurück und muss auch in der Zukunft weniger Beiträge zahlen. Die im Urteil des OLG Stuttgart festgestellten Fehler sind mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit bei einem Großteil der Beitragsanpassungen der Axa Krankenversicherung AG der vergangenen Jahre aufgetreten. Das Urteil ist rechtskräftig. Damit steigen die Chancen auf ein erfolgreiches Vorgehen gegen die Axa Krankenversicherung AG weiter.