Landgericht Köln hält Kürzung des Rentenfaktors für unzulässig

Das Landgericht Köln hat mit seinem Urteil vom 08.02.2023 zum Zeichen 26 O 12/22 eine wegweisende Entscheidung zu Gunsten von Riester-Renten-Versicherten getroffen. Das Urteil des Landgerichts ist rechtskräftig, da der Versicherer seine Berufung zurückgenommen hat. Das Landgericht hat entschieden, dass der Versicherer den vereinbarten Rentenfaktor nicht einseitig herabsetzen kann.

Hintergrund ist, dass der Versicherer in den vergangenen Jahren mehrfach einseitig den vertraglich vereinbarten Rentenfaktor herabgesetzt hat. Der Rentenfaktor bestimmt wie hoch die monatliche Rente für das gebildete Vertragskapital ist. Das bedeutet, dass auch eine niedrig erscheinende Senkung des Rentenfaktors erheblichen Einfluss auf die später ausgezahlte monatliche Rente haben kann. Die Herabsetzung des Rentenfaktors hatte der Versicherer in der Vergangenheit mit kurzem Anschreiben begründet.

Versicherungsnehmer sollten nicht zögern die Anschreiben der vergangenen Jahre ihres Versicherers auf die Senkung zu überprüfen und gegebenenfalls anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.