Kündigung Unfall-Kombirente durch AXA Versicherung AG nach Auffassung

des OLG Köln unwirksam

Nach Klage der Verbraucherzentrale Hamburg hat das OLG Köln mit dem Urteil vom 17.12.2021 festgestellt, dass die Kündigungen der Unfall-Kombirente durch die Axa Versicherung AG im Jahr 2019 unwirksam war. Bei dieser Art von Versicherung ist eine Kündigung ausgeschlossen. Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, allerdings sollten Betroffene bereits jetzt handeln, da Ansprüche ansonsten eventuell nicht mehr durchsetzbar sind. Dies betrifft nicht nur eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung, sondern auch einen Leistungsanspruch aufgrund eines zwischenzeitlich eingetretenen Versicherungsfalls. Bei Untätigbleiben droht neben der Verjährung zudem eine Verwirkung der Ansprüche. Hierüber hatte unter anderem bereits Finanztip berichtet.

Sind auch Sie von der unwirksamen Kündigung durch die AXA Versicherung AG betroffen? Wir beraten Sie!

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