LG Mannheim bestätigt als erstes deutsches Gericht den Versicherungsschutz aus Betriebsschließungsversicherungen – Stärkung der Position der Unternehmen
Mit Urteil vom 29.04.2020 (Az. 11 O 66/20) bestätigte das LG Mannheim grundsätzlich, dass im zu entscheidenden Fall keine konkrete Schlueßungsverfügung für das betroffenen Hotel erforderlich war. Die Allgemeinverfügung ist ausreichend. Zudem genügt es auch, wenn Betriebsteile geschlossen werden. Der Versicherungsschutz wurde in diesem Einzelfall jedenfalls bestätigt, wenn die Allgemeinen Versicherungsbedingungen auf die in §§ 6 und 7 Infektionsschutzgesetz genannten Krankheiten verweisen.