Bundesgerichtshof hält einseitige Anpassung von Rentenfaktoren für unzulässig
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10.12.2025, AZ IV ZR 34/25 bestätigt, dass eine von vielen Rentenversicherern verwendete einseitige Anpassungsklausel, nach der eine einseitige Herabsetzung des Rentenfaktors möglich ist, unwirksam ist. Diese Rechtsauffassung hat PWP in vielen Verfahren in den vergangenen Jahren bereits vertreten. Die Urteile aus Berlin, Köln und Stuttgart hat der Bundesgerichtshof nun inhaltlich bestätigt. Die verwendete Klausel ist unwirksam, weil sie den Versicherungsnehmer einseitig benachteiligt. Die Auswirkungen der Entscheidung des Bundesgerichtshofes dürften erheblich sein. und zahllose Verträge in Deutschland betreffen.