Urteile

20. März 2024

Bundesgerichtshof konkretisiert die Beweislast

für die Überprüfung der limitierenden Maßnahmen

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 20.03.2024 zum Zeichen IV ZR 68/22 in einem von uns betreuten Verfahren zu einer der Teilfragen zur materiellen Rechtmäßigkeit von Prämienanpassungen von Krankenversicherern entschieden, dass es für die Unwirksamkeit von Prämienanpassungen im Klageverfahren nicht nur darauf ankommt, dass ein möglicher Fehler in den sog. limitierenden Maßnahmen des Versicherers gefunden wird, sondern dieser Fehler auch Auswirkungen auf die individuelle Prämie des Versicherungsnehmers haben muss. Die Beweislast dafür liege beim Versicherungsnehmer. Damit weicht der Bundesgerichtshof von seiner mit Urteil vom 19.12.2018 zum Zeichen IV ZR 255/17 aufgestellten Linie, dass der Versicherer die Beweislast für die Rechtmäßigkeit seiner Prämienanpassungen trage, ab. In dogmatischer Hinsicht ist das Urteil des Bundesgerichtshofs äußerst fragwürdig. Die Entscheidung erschwert die Durchsetzung der Ansprüche von Versicherungsnehmern, sie ist aber weiterhin möglich.

08. Februar 2024

Landgericht Köln hält Kürzung des Rentenfaktors für unzulässig

Das Landgericht Köln hat mit seinem Urteil vom 08.02.2023 zum Zeichen 26 O 12/22 eine wegweisende Entscheidung zu Gunsten von Riester-Renten-Versicherten getroffen. Das Urteil des Landgerichts ist rechtskräftig, da der Versicherer seine Berufung zurückgenommen hat. Das Landgericht hat entschieden, dass der Versicherer den vereinbarten Rentenfaktor nicht einseitig herabsetzen kann.

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22. Juni 2022

Bundesgerichtshof hält Beitragsanpassungen auf der Basis von

Versicherungsbedingungen für wirksam

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 22.06.2022 zum AZ IV ZR 193/20 eine der umstrittenen Rechtsfragen in den Prozessen wegen einseitiger Beitragsanpassungen entschieden. Viele Versicherer verwenden in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen eine Klausel, die es ihnen ermöglicht die Prämie auch bei geringeren Voraussetzungen als in der gesetzlichen Regelung vorgesehen anzupassen. Der Bundesgerichtshof hat diese Klausel zwar in Teilen für rechtswidrig erklärt, hält die Anpassungen, die auf der Klausel beruhen aber dennoch für wirksam. Im Ergebnis können Versicherte somit ihren Anspruch nicht auf dieser Basis durchsetzen. Andere (weitere) Unwirksamkeitsgründe sind von dem Urteil nicht erfasst.

08. Februar 2022

Kammergericht hält Beitragsanpassungen der Axa

Krankenversicherung für materiell unwirksam

Das Kammergericht Berlin hat am 08.02.2022 in zwei hier geführten Verfahren zu den Zeichen 6 U 20/18 und 6 U 88/18 richtungsweisende Urteile gesprochen. Die in diesen Verfahren umstrittenen Anpassungen waren materiell, d.h. inhaltlich fehlerhaft. Dies führt dazu, dass die Kläger ihre zu viel gezahlten Prämien zurückerhalten. Die den Urteilen zu Grunde liegende Rechtsfrage ist auch auf andere Verfahren übertragbar. Nachdem bereits das OLG Stuttgart dem Kläger niedrigere Prämienzahlungen für die Zukunft zusprach, erklärt auch das Kammergericht, dass es die Beitragsanpassungen der Axa Krankenversicherung für materiell rechtswidrig hält. Die Chancen für Versicherte auf Rückzahlungen von der Axa Krankenversicherung sind damit deutlich gestiegen.

Versicherungsrecht
17. Dezember 2021

         Kündigung Unfall-Kombirente durch AXA Versicherung AG nach

Auffassung des OLG Köln unwirksam

Nach Klage der Verbraucherzentrale Hamburg hat das OLG Köln mit Urteil vom 17.12.2021 festgestellt, dass die Kündigung der Unfall-Kombirente durch die AXA Versicherung AG im Jahr 2019 unwirksam war.

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17. November 2021

         Bundesgerichtshof entscheidet über die Verjährung in Verfahren wegen

einseitiger Prämienanpassungen

Mit Urteil vom 17.11.2021 zum AZ IV ZR 113/20 hat sich der Bundesgerichtshof zur Frage der in den Verfahren wegen der Beitragsanpassungen in Krankenversicherungstarifen gültigen Verjährungsfristen geäußert.

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15. Juli 2021

Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart erklärt Beitragsanpassungen

der AXA für inhaltlich unwirksam

Mit seinem Urteil vom 15. Juli 2021 (AZ: 7 U 237/18) bestätigt das OLG Stuttgart die von PWP in allen Verfahren vorgetragene Argumentation. Die Beitragsanpassungen der Axa Krankenversicherung AG waren nicht nur nicht ausreichend begründet, sondern auch inhaltlich fehlerhaft.

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22. April 2021

Urteil aus Dortmund gegen die Signal Iduna bestätigt Unwirksamkeit der Anpassungsklausel

eines weiteren privaten Krankenversicherers

Viele private Krankenversicherer nutzen zur Erhöhung der monatlichen Prämie eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). So auch die Signal Iduna Krankenversicherung. Diese Klausel hielt bereits das in diesen Fragen meinungsbildende OLG Köln in einem Fall gegen die DKV Krankenversicherung für unwirksam. Nun bestätigt auch das Landgericht Dortmund in seinem Urteil vom 22.04.2021 in der Sache 2 O 19-2020 die Auffassung von PWP.

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15. Januar 2021

Praxis der Verweigerung der Herausgabe der relevanten Vertragsunterlagen

von Krankenversicherern für rechtswidrig erklärt

Es ist ein Ärgernis, welches viele Kunden der privaten Krankenversicherer trifft. Um Ansprüche einer Vorabprüfung zu unterziehen und zur Vervollständigung der eigenen Unterlagen werden regelmäßig Vertragsunterlagen der Versicherten der vergangenen zehn Jahre benötigt und bei Versicherern angefragt.

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17. Dezember 2020

Urteil aus Karlsruhe: BGH bestätigt die Unwirksamkeit von

Prämienanpassungenerklärt

Der BGH hat mit Urteil vom 16.12.2020 in einem von Pilz Wesser & Partner betreuten Verfahren erstmalig bestätigt, dass die Prämienanpassungen der AXA aus den Jahren 2014, 2015 und 2016 unwirksam sind (Az. IV ZR 314/19).

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09. Dezember 2020

Urteil des OLG Köln bestätigt Rechtsansicht des LG Bonn- Aussichten für Privatversicherte

gegen Prämienanpassungen erfolgreich vorzugehen steigen weiter

Es könnte ein wegweisendes Urteil für privat Krankenversicherte bedeuten. In einem von uns betreuten Verfahren unter dem Zeichen 9 U 111/18 hatte das OLG Köln bereits im November 2019 seine Rechtsansicht mittels Beschluss geäußert.

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24. November 2020

Weitere Klausel der Allgemeinen Versicherungsbedingungen

der DKV für unwirksam erklärt

Mit Urteil vom 13. November 2020, Aktenzeichen 11 C 178/19 hat das Amtsgericht Lichtenberg (Berlin) in einem von uns betriebenen Verfahren nunmehr eine weitere Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der DKV für rechtswidrig gehalten und damit auch die auf der Klausel beruhende Prämienanpassung für unwirksam erklärt.

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21. September 2020

Unwirksamkeit der Prämienerhöhungen der privaten Krankenversicherer

gerichtlich bestätigt – Rechte der Versicherungsnehmer werden gestärkt

Mit Urteil vom 02.09.2020 hat das Landgericht Bonn (Az. 9 O 396/17) in einem durch unsere Kanzlei betreuten Verfahren gegen die DKV einen weiteren Unwirksamkeitsgrund der Prämienanpassungen bestätigt, welcher bei vielen Krankenversicherern vorliegt. Hintergrund ist, dass eine Reihe von Versicherern die Prämien erhöhen, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Anpassung nicht vorliegen und dies auf die vereinbarten Versicherungsbedingungen stützen. Diese von der DKV und vielen Versicherern verwendete Klausel und damit auch die Prämienanpassungen hat das Landgericht für unwirksam erklärt. Dies führt dazu, dass Versicherte Prämien zurückfordern können und künftig geringere Prämien zahlen müssen.

25. Mai 2020

LG Mannheim bestätigt als erstes deutsches Gericht den Versicherungsschutz aus

Betriebsschließungsversicherungen – Stärkung der Position der Unternehmen

Mit Urteil vom 29.04.2020 (Az. 11 O 66/20) bestätigte das LG Mannheim grundsätzlich, dass im zu entscheidenden Fall keine konkrete Schlueßungsverfügung für das betroffenen Hotel erforderlich war. Die Allgemeinverfügung ist ausreichend. Zudem genügt es auch, wenn Betriebsteile geschlossen werden. Der Versicherungsschutz wurde in diesem Einzelfall jedenfalls bestätigt, wenn die Allgemeinen Versicherungsbedingungen auf die in §§ 6 und 7 Infektionsschutzgesetz genannten Krankheiten verweisen.

17. April 2020

Kurzarbeitergeld trotz Betriebsschließungsversicherung?

Aktuell geistert durch die Medien, dass die Gewährung von Kurzarbeitergeld nach Ansicht der Agentur für Arbeit nicht möglich sei, wenn eine Betriebsschließungsversicherung bestehe. Worauf sich diese Ansicht stützen soll, ist nicht ersichtlich: Gemäß § 95 SGB III haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt und einige weitere, in der Regel völlig unproblematische Voraussetzungen erfüllt sind.

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