Weitere Klausel der Allgemeinen Versicherungsbedingungen der DKV für unwirksam erklärt

Mit Urteil vom 13. November 2020, Aktenzeichen 11 C 178/19 hat das Amtsgericht Lichtenberg (Berlin) in einem von uns betriebenen Verfahren nunmehr eine weitere Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der DKV für rechtswidrig gehalten und damit auch die auf der Klausel beruhende Prämienanpassung für unwirksam erklärt. Die DKV hatte sich einseitig das Recht eingeräumt, bei Erreichen von bestimmten Altersstufen des Versicherten die Prämie einseitig nach oben anzupassen. Aus dem Wortlaut der Klausel waren keine inhaltlichen Vorgaben für die einseitige Bemessung der neuen Prämie zu entnehmen. Auch ist es nach Auffassung des Gerichts den Versicherungsnehmern nicht einmal grob möglich, bei Vertragsschluss zu kalkulieren, in welcher Höhe sie mit Prämienanpassungen aufgrund der Klausel zu rechnen haben könnten. Das Gericht hält die Klausel daher für intransparent und damit für unwirksam. Dies führt dazu, dass Prämienanpassungen, die auf diese Klauseln gestützt worden sind, unwirksam sind und die Versicherungsnehmer die überzahlten Prämien zurückfordern können.