Riester-Rente – Zurich darf Rentenfaktor nicht kürzen
Ein Versicherungsnehmer der Zurich-Rentenversicherung hat sich mit der Hilfe unserer Kanzlei erfolgreich gegen eine Reduzierung seiner zukünftigen Riester-Rente zur Wehr gesetzt. Der Versicherer hatte einseitig den Rentenfaktor herabgesetzt. Die einseitige Herabsetzung des Rentenfaktors ist unzulässig. Der Versicherer darf die monatliche Rente nicht mittels der Herabsetzung des Rentenfaktors ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers kürzen. Ein weiterer bedeutsamer Fall gegen Allianz steht noch aus. Auch weitere Versicherer können betroffen sein.
Riester-Rente – Versicherer darf Rentenfaktor nicht kürzen
Der Bundesgerichtshof hat die seit Jahren vertretene Auffassung von PWP mit seinem Urteil vom 10.12.2025, AZ IV ZR 34/25 bestätigt. Die unter anderem von der Allianz Rentenversicherung und der Zurich Rentenversicherung in dieser oder ähnlicher Form verwendete Klausel zur einseitigen Herabsetzung des Rentenfaktors ist unzulässig. Der Versicherer darf die monatliche Rente nicht mittels der Herabsetzung des Rentenfaktors ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers kürzen. Von dem Urteil dürften zehntausende Verbraucher profitieren.
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