Pilz Wesser & Partner Rechtsanwälte mbB

Paderborner Straße 2, 10709 Berlin

Kompetent, engagiert und innovativ

Als erfolgsorientiertes Team vertreten wir Ihre Interessen in den Bereichen:
Versicherungsrecht, Arbeitsrecht und Bank-Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Bau- und Architektenrecht sowie Pferderecht.

Versicherungsrecht

Vertretung von Versicherungsnehmern und Versicherern, insbesondere in den Bereichen

  • Personenversicherungen Lebensversicherungen, private Krankenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Sachversicherungen, insbesondere Abwicklung von Großschäden (z. B. Feuer, Sturm, Wohnungseinbruch)

Arbeitsrecht

Vertretung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Betriebsräten, insbesondere in den Bereichen

  • Beratung bei der rechtssicheren Kündigung von Arbeitnehmern
  • Abwehr von Kündigungen
  • Bankarbeitsrecht
  • Konkurrentenklagen im öffentlichen Dienst

Verkehrsrecht

Vertretung von privaten Pkw-Nutzern, Werkstätten, Fuhrparks, insbesondere in den Bereichen

  • Gewährleistung bei Mängeln nach dem Kauf eines neuen oder gebrauchten Fahrzeugs
  • Mangelhafte Reparaturleistung einer Werkstatt
  • Rückgabe von Leasingfahrzeugen
  • Unfallschadensregulierung
  • Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Verkehrsstrafrecht

Privates Bau- & Architektenrecht

Vertretung von Bauherren, Architekten, Bauunternehmen, insbesondere in den Bereichen

  • Haftung des Generalübernehmers und/oder des Architekten
  • Geltendmachung von Honoraren des Architekten/Ingenieurs
  • Baumängel

Pferderecht

Vertretung von Züchtern, Verkäufern und Käufern, Tierärzten und Pferdehaltern, insbesondere in den Bereichen

  • Gewährleistungsrechte bei Mängeln nach dem Kauf
  • Tierarzthaftung
  • Tierhalterhaftung

Öffentliches Recht

Vertretung insbesondere in den Bereichen

  • Beamtenrecht
  • Verfassungsrecht
  • Verwaltungsrecht

Urteil aus Karlsruhe: BGH bestätigt die Unwirksamkeit von Prämienanpassungen

 

Der BGH hat mit Urteil vom 16.12.2020 in einem von Pilz Wesser & Partner betreuten Verfahren erstmalig bestätigt, dass die Prämienanpassungen der AXA aus den Jahren 2014, 2015 und 2016 unwirksam sind (Az. IV ZR 314/19). Grund dafür waren allein schon die Anpassungsschreiben, die die AXA zur Begründung an ihre Kunden versandt hatte. Denn es reicht – wie Pilz Wesser & Partner von Beginn an gerügt haben – nicht aus, lediglich allgemein auf gestiegene Kosten im Gesundheitswesen zu verweisen. Mit diesem Urteil ist Pilz Wesser & Partner als erste Kanzlei deutschlandweit vor dem BGH ein Erfolg gegen einen Versicherer wegen der Höhe der Prämienanpassungen gelungen.

Die Entscheidung vom 16.12.2020 dürfte zudem über den konkreten Rechtsstreit hinaus wegweisenden Charakter haben: Der BGH hatte dort zwar nur über einige wenige konkrete Prämienerhöhungen zu entscheiden, aber seine heutige Begründung macht deutlich, dass auch viele weitere AXA-Prämienanpassungen schon aus formellen Gründen unwirksam sein dürften. Denn die AXA hat über viele Jahre Anpassungsschreiben versandt, die ähnlich inhaltsarm waren wie die für unwirksam befundenen Anpassungsschreiben der Jahre 2014 bis 2016.

Für unseren Mandanten bedeutet dies, dass er die eingeklagte Rückzahlung fast vollständig zugesprochen bekommen hat und sein zu viel gezahltes Geld zurückerhält. Ob er noch weiteres Geld zurückerhält, wird sich im Laufe des weiteren Verfahrens zeigen. Denn der BGH hält es ausdrücklich für möglich, dass auch ordnungsgemäß begründete Anpassungen aufgrund weiterer Fehler unwirksam sind.

Für die anderen von uns betreuten Verfahren gegen die AXA bedeutet dies: Die von Pilz Wesser & Partner eingeforderten Rückzahlungsansprüche dürften unseren Mandanten zu erheblichen Teilen zugesprochen werden. Da Pilz Wesser & Partner zudem vielfältige Anhaltspunkte für weitere Fehler der Anpassungen vorliegen, könnten sich diese Beträge noch erhöhen.

Auch auf andere Versicherer ist die heutige Entscheidung übertragbar: Andere Versicherer wie gerade auch die DKV haben ihre Prämienerhöhungen regelmäßig ähnlich inhaltsarm und damit unzureichend begründet wie die AXA. Für einige Versicherer liegen bereits Entscheidungen und Gerichtshinweise vor, die dies bestätigen. Bei anderen Versicherern rechnen wir aufgrund des wegweisenden BGH-Urteils in Kürze mit entsprechenden Entscheidungen und Hinweisen.

Unsere Rechtsanwälte

Pilz

Dr. Knut Pilz

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für
Versicherungsrecht

(Partner)

Wesser

Marc Wesser

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für
Arbeitsrecht

(Partner)

Seibeld

Cornelia Seibeld

 

Rechtsanwältin und Fachanwältin
für Bau- und Architekturrecht

(Partner)

Rissmann

Sven Rissmann

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht

(Partner)

Klimke

Dr. Dominik Klimke

 

Rechtsanwalt und Privatdozent

(Partner)

Franck

Philipp Franck

 

Rechtsanwalt

(angestellter Rechtsanwalt)

Kotowski

Cornelius Kotowski

 

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht

(angestellter Rechtsanwalt)

Knetsch

Kathrein Knetsch

 

Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwältin für Versicherungsrecht

(angestellte Rechtsanwältin)

Röller

Leonie Röller

 

Rechtsanwältin

(angestellte Rechtsanwältin)

Schäfer

Julian Schäfer

 

Rechtsanwalt

(angestellter Rechtsanwalt)

Ihr Kontakt zu
unseren Rechtsanwälten

Pilz Wesser & Partner Rechtsanwälte mbB
Paderborner Straße 2
10709 Berlin

Telefon: (030) 897 30 89 0
Fax: (030) 897 30 89 30

E-Mail: kanzlei@pwp.berlin

Beitragserhöhungen in
der Privaten Krankenversicherung

Bitte helfen Sie uns, die Fallbearbeitung beim Erstkontakt zu beschleunigen, indem Sie für diesen Fachbereich nur die folgende E-Mail-Adresse oder die folgende kostenlose Servicenummer benutzen.

Telefon: (030) 897 30 89 0
Fax: (030) 897 30 89 30

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